Die alte Laier
Und das weiß schließlich jeder. Und deswegen müssen wir auch alles verbieten, was das Wichtigste in unserer Gesellschaft, nämlich die kleinen, dringend zum Volkswohl gebrauchten (weil wegen der demographischen Entwicklung), heranwachsenden Produktivkräfte, auch Kinder genannt, verderben könnte. Besonders die Killerspiele, die eh an allem Schuld sind. Und das Internet, ähhh.., ich meine die Internetpornographie. Oh, stimmt, die ist ja schon verboten. Ich meine natürlich die äh… den Zugang zu äh…, die Dings da, die Provider müssen da irgend etwas unterschreiben, damit wir endlich alles zensieren können, was wir wollen. Zum Schutz versteht sich, zum Schutz unserer Liebsten – den Kleinen.
So oder so ähnlich nimmt sich die Argumentation unserer Familienministerin in Sachen Medien aus. Ja, das ist polemisch und ja, ich unterstelle der Leyen, dass sie nicht die geringste Ahnung von dem hat, wovon sie da redet. In ihrer Ahnungslosigkeit steht sie dem Großteil der deutschen Abgeordneten und, was noch viel schlimmer ist, der deutschen Richter, die in letzter Instanz zu befinden haben, allerdings in nichts nach. Es herrscht eine krasse Kluft zwischen der Unwissenheit der Legislative dieses Landes bzgl. neuer Medien und dem nötigen Wissensstand, der einen fruchtbaren und intelligenten Diskurs auf politischer Ebene möglich machen würde. Verstehen Sie mich nicht falsch, ich schreibe eigentlich nicht über Politik und deren Vertreter, da sich in meinem Weltbild an dieser Stelle ein intelligent geführter Diskurs aufgrund der dem System inhärenten Machtdynamik per se ausspaart. Doch in Betracht der wilden Verbotskläfferei unserer Familienministerin nach dem letzten Amoklauf, erhebe ich doch meine Stimme und sorge für einen kleinen (Netz-)Überblick.
Zu diesem Zweck beziehe ich mich auf zwei Artikel auf heise online vom 28.03. und 30.03.09, sowie auf einen Artikel auf netzpolitik ebenfalls vom 30.03.09. Zunächst ist festzuhalten, welche Veränderung des Telemediengesetzes für die angestrebte Sperrung von Internetseiten kinderpornographischen Inhalts von Nöten ist. Dem TMG soll der Pragraph 8a hinzugefügt werden, der wie folgt lautet:
Dienstanbieter nach § 8 tragen durch geeignete und zumutbare technische Maßnahmen dazu bei, den Zugang an Angeboten, die Kinderpornographie nach § 184b des Strafgesetzbuches enthalten und die auf der Sperrliste des Bundeskriminalamts nach § 2 Abs. 4 a BKA-G stehen, zu erschweren. Die Diensteanbieter haben die erforderlichen Maßnahmen unverzüglich nach Erhalt der Sperrlisten des BKA zu ergreifen, spätestens jedoch innerhalb von sechs Stunden.
Und da sind wir bereits beim entscheidenden Faktor – den Sperrlisten. Weiter heisst es im betreffenden Entwurf, dass “die Sperrliste nach § 2 Abs. 4a BKA-G streng vertraulich ist”. Wer auf diesen Sperrlisten aufgeführt werden wird und wie diese überhaupt erstellt werden, scheint ein mehr als fraglicher Vorgang. Laut Heise äußerte sich der Chef der Polizeiermittlungsgruppe gegen Kinderpronographie und Kindesmisshandlung in Stockholm, Björn Sellström, bedenklich gegen die Tauglichkeit solcher Websitesperren und konstatierte, dass diese “nicht dazu beitragen, die Produktion von Webpornographie zu vermindern”. Schweden ist eines der Länder, die schon seit Jahren mit Sperrungen arbeiten und auf deren Erfahrungen sich BKA-Präsident Jörg Ziercke bezieht, um, paradoxerweise, den Nutzen der Sperrungen zu untermauern. Auf einer von WikiLeaks veröffentlichten australischen Sperrliste mit rund 2.400 angegebenen Websites sind unter anderem auch ein Zahnarzt, ein Anbieter von OnlinePoker und eine Beratungsfirma für Schulcaféterien zu finden. Hierzu wieder § 8 a:
Die Dienstanbieter trifft kein Verschulden, wenn im Rahmen der Durchführung der Maßnahmen zur Erschwerung des Zugangs auch Seiten gesperrt werden, die keine Kinderpornographie enthalten.
Neben vielen anderen verwirrenden Elementen, zum Beispiel der Einräumung seitens des BMWi, dass “ein lückenloses Access-Blocking nach Einschätzung der Bundesregierung derzeit technisch nicht möglich” (Zitat nach heise) sei und der Hausdurchsuchung bei WikiLeaks, macht mir die Vorgehensweise der Bundesregierung einmal mehr Sorgen. Blinder Aktionismus seitens profilierungssüchtiger Politiker ist zwar nichts neues, aber sobald die Säbel der Zensur rasseln, sollte man sich doch einige Gedanken machen. Ich habe bzgl. dieses Themas zumindest ein paar Fragen auf dem Herzen, die ich noch los werden möchte:
Wie schnell können auf die unter Verschluss zu haltenden Sperrlisten -rein zufällig- ungewünschte Adressen rutschen, die der Regierung gerade ein Dorn im Auge sind?
Wird hier nicht eine äußerst sinnvolle Fundamentalopposition gegen staatliche Zensur aufgegeben, die doch eigentlich eine der wichtigsten Errungenschaften unserer sog. Demokratie ist?
Wie schmal ist der Grat, von dem eine im öffentlichen Diskurs geübte Gesellschaft in einen zensurfreudigen Totalitarismus abgleiten kann, wie uns das Beispiel China so gekonnt vorlebt?
Sicher bleiben noch viele Fragen offen, doch Hauptsache ist, dass sie weiterhin gestellt werden. Ich für meinen Teil verbleibe mit einer letzten Empfehlung zu diesem Thema und Bauchschmerzen ob der Zensurfreudigkeit der westlichen Hemisphäre.
tm
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Just another brick in the wall
Schlagworte: BMWi, Heise, Kinderpornographie, netzpolitik, Telemediengesetz, Ursula von der Leyen, WikiLeaks, Zensur



1. April 2009 um 17:01 Uhr
Den muss ich kurz noch nachschießen:
...
In ihren schädlichen Auswirkungen stehen sie (Killerspiele – Anm. tm) auf einer Stufe mit Drogen und Kinderpornografie, deren Verbot zurecht niemand in Frage stellt.“ – Joachim Herrmann (Bayerischer Innenminister).
Phantastisch, neben den Kiffern werden dann auch noch die Egoshooterspieler kriminalisiert. Ich sollte vielleicht doch bald auswandern.
17. April 2009 um 15:08 Uhr
[...] Gegner blinden, politischen Aktionismus, der sich in der Verwendung ominöser, untransparenter Sperrlisten ergeht, auf denen auch alle möglichen anderen Websites landen [...]
22. April 2009 um 14:57 Uhr
[...] Die alte Laier [...]