Batteriebetriebenes Rauchen

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Man stelle sich folgende Situation vor. Sie sitzen in ihrem Lieblingsrestaurant, sind Raucher und betrachten die auf ihrem Teller hinterlassenen Spuren ihrer gerade verspeisten Mahlzeit, während Sie in allmählich verblassenden Bildern vergangener Rauchgenüsse nach dem Essen schwelgen. Ihr Blick schweift ruhelos zum Nebentisch und da sitzt doch tatsächlich so ein Typ, der ohne Reue, unversteckt und mit steigender Glückseeligkeit eine Kippe raucht – einfach so. Wutentbrannt, den kalten Schweiß auf der Stirn stehend, stürzen Sie, noch ehe eine der Kellnerinnen reagieren kann, zum Nebentisch und fordern den Typen auf, sich und seine Untat zu erklären. Er schweigt, zieht seelenruhig an seiner Zigarette, bläst den Rauch ungeniert in Richtung anderer, noch speisender Gäste und grinst Sie hämisch an. Mittlerweile hat sich die zunächst noch zögerliche Traube aus Müttern, Angestellten und Rechthabern zu einem wütenden Mob formiert, und gerade bevor sich der Raucher mit der nahenden verbalen Steinigung konfrontiert sieht, schraubt er die Zigarette auseinander, legt die Einzelteile in ein Etui und lächelt seelig weiter in die erstaunten Gesichter der Umstehenden. Was ist da gerade geschehen?

Die Antwort ist einfach. Der hier beschriebene Gast rauchte soeben eine E-Zigarette. Bei dieser handelt es sich um ein elektronisches Gerät zum Nikotinkonsum in Zigarettenform (wahlweise auch in Pfeifen- oder Zigarrendesign), das batteriebetrieben eine vorher eingestellte Menge an Nikotin dem Rauchenden zuführt. Der Rauch ist kein herrkömmlicher Rauch, sondern vaporisierter Wasserdampf, der frei von krebserregenden Stoffen ist (wichtig für die Umstehenden) jedoch nicht nach solchem schmeckt, sondern nach vorher erwählten Aromastoffen (wichtig für den Raucher). Da die E-Zigarette weder Teer noch gesundheitsgefährdende Substanzen ausstößt, ist das Prinzip mit dem Rauchverbot völlig vereinbar und auch für den Konsumenten deutlich vorteilhafter – vorausgesetzt dieser hat genug Zeit, sich zu erklären, bevor…

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1 Kommentar zu „Batteriebetriebenes Rauchen“

  1. lm sagt:

    Es gibt sie noch, Raucher, die sich gegen die Diktatur in der Demokratie wehren -ziviler Ungehorsam-, auch gegenüber militanten Mitbürgern, Klasse.

    Münster. (dpa) Sein bewusst provokanter Griff zum Glimmstängel könnte teure Folgen haben: Schauspieler Axel Prahl, bekannt durch seine Rolle als Hauptkommissar Thiel im Münster-”Tatort”, droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 100 Euro vom Ordnungsamt der Stadt Münster.

    Der 48-Jährige habe bei der Vorpremiere des 15. Münster-Tatorts im Cineplex-Kino in Münster demonstrativ geraucht und somit gegen das Nichtraucherschutz-Gesetz verstoßen, sagte am Dienstag Münsters Ordnungsamtsleiter Martin Schulze-Werner und bestätigte entsprechende Medienberichte. Gegen den Schauspieler wurde ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet.

    “Wir sind sicher nicht kleinkariert. Aber so plakativ, wie Herr Prahl in aller Öffentlichkeit geltendes Recht ignoriert hat – da sind wir einfach verpflichtet zu handeln”, sagte Schulze-Werner. Zudem hätten sich viele Bürger über das Verhalten des Schauspielers beschwert.

    Das Gesetz gelte für Prominente und einfache Bürger gleichermaßen, unterstrich Schulze-Werner. Allerdings habe das Verfahren gegen Prahl nicht oberste Priorität. “Wir gehen ganz unaufgeregt an die Sache ran.”

    Zum harten Vorgehen gegen den “Tatort”-Kommissar scheint es bei der Stadt aber offenbar unterschiedliche Meinungen zu geben. “Möglicherweise ist hier ein Amt zu sehr vorgeprescht”, meinte ein Sprecher der Stadt.

    Angesichts der Tatsache, dass Prahl wegen seiner Rolle im “Tatort” auch als Aushängeschild für die Stadt gelte, könne man sich auch gut vorstellen, von einer Bestrafung des Schauspielers abzusehen.

    Artikel vom 27.01.2009

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